Ergänzende Bestimmung zur Feuerschutzverordnung, RB 708.11

4. März 2024

Der Regierungsrat hat per 01.03.2024 ergänzende Bestimmungen zur Feuerschutzverordnung RB 708.11 in Kraft gesetzt, 

Die ergänzenden Bestimmungen über die Beschaffung, Zuteilung, Ausbildung und den Einsatz von Löschschaum- und Netzmitteln im Ereignis- und Übungsfall sowie deren Entsorgung.
Das Dokument ist unter Downloads / Kommandoakte abgelegt oder per Link aufrufbar. 

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